Die ominöse E-Mail, mit welcher er den Trainer angeblich damals präsentiert haben will (vgl. pag. 171, Z. 150), liegt ebenfalls nicht vor. Im Tatzeitpunkt sei N.________ Trainer in O.________ (Ortschaft) gewesen (pag. 174, Z. 311). Polizeiliche Abklärungen ergaben aber, dass N.________ erst am 28. August 2016 beim O.________ (Fussballverein) angefangen hatte (vgl. auch die Angabe im vom Beschuldigten eingereichten «Lebenslauf» von N.________ [pag. 831]). Zudem wurde in Erfahrung gebracht, dass er bei dem in Frankreich in der fünfthöchsten Spielklasse spielenden Amateurverein eine monatliche Entschädigung von EUR 600.00 (!) erhielt (vgl. pag. 197, Z. 199 f. und 230 ff.; pag. 137,