Immer wieder verwies er auf die angebliche selbständige Tätigkeit als Vermittler, zu der er auch wiederholt ausführlich befragt wurde. Obwohl er diese Tätigkeit schon seit mehreren Jahren ausgeübt und damit seinen Lebensunterhalt bestritten haben will, machte er nur in Bezug auf zwei angebliche Vermittlungen detailliertere Angaben, während er im Übrigen auffallend vage blieb. Zum einen erwähnte er eine angeblich gescheiterte Vermittlung des Trainers N.________ nach Katar, wo diesem EUR 200'000.00, nebst Haus und Auto, im Monat bezahlt worden wären.