Da vorliegend für einzelne Zeitabschnitte verschiedene Tagesansätze festgesetzt wurden, ist in einem ersten Schritt der mittlere Verfalltag für die Teilbeträge des jeweiligen Abschnitts zu ermitteln (vorliegend: 11. Januar 2017 für CHF 2'000.00, 29. April 2017 für CHF 6'180.00, 4. September 2017 für CHF 10'000.00, 13. November 2017 für CHF 13'500.00 sowie 23. August 2018 für CHF 47'700.00). In einem zweiten Schritt kann durch entsprechende Gewichtung der Höhe der Teilbeträge und der darauf jeweils entfallenden Zinstage der mittlere Verfall der gesamten Forderung