73 des Obligationenrechts (OR; SR 220) 5% beträgt und vom Zeitpunkt an geschuldet ist, in welchem sich das schädigende Ereignis ausgewirkt hat (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_632/2017 vom 22. Februar 2018 E. 2.3). Wie beantragt ist die Genugtuungsforderung zu verzinsen. Die Einschränkung der persönlichen Freiheit des Beschuldigten wirkte sich an allen unrechtmässig in Haft respektive unter Hausarrest verbrachten Tagen aus und zwar jeweils im oben ermittelten betragsmässigen Umfang.