Damit wird ebenfalls berücksichtigt, dass dem Beschuldigten die Freiheit auch in der Weihnachtzeit 2018 entzogen war. Besuche und Kontakte mit der in Italien und Frankreich wohnhaften Familie, insbesondere seiner Frau und seinem Sohn in Italien, waren in dieser Zeit nach wie vor schwierig. Neben trotzdem sporadisch erfolgten Besuchen (vgl. die beiden Führungsberichte sowie die Dauerbesuchsbewilligungen für die nahen Angehörigen auf pag. 738 ff., 747 ff.) konnte der Beschuldigte aber während der Haft regelmässig brieflichen und teils, soweit ihm dies erlaubt wurde, telefonischen Kontakt mit seiner Familie pflegen (vgl. z.B. pag.