31 (pag. 868, Z. 3 f.). Als der Beschuldigte an die Schweiz ausgeliefert wurde, war die besonders belastende erste Haftzeit schon vorüber. Er hatte insbesondere während des mehrmonatigen Hausarrests die Gelegenheit, sich im vertrauten Umfeld etwas zu fassen und auf die zu befürchtende Auslieferung bzw. die Haftzeit vorzubereiten. Der Kontakt zu seiner Familie, insbesondere zu seiner Frau und dem gemeinsamen, damals ____-jährigen Sohn (vgl. pag.