Es ging aber nur um einen einzigen Vorfall. Zudem ist der Beschuldigte, wie aus den Strafregisterdatenbanken von Italien und Frankreich hervorgeht, wegen mittäterschaftlichen Diebstahls («furto in concorso» bzw. «vol complicité») vorbestraft (pag. 711 f., 715). Für die offenbar am 3. März 2011 begangene Tat wurde er am 9. April 2015 in Italien zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten und 20 Tagen sowie zu einer Geldstrafe, beides auf Bewährung, verurteilt. Zudem gab der Beschuldigte auch selber an, schon früher im Zusammenhang mit einem Betrug im Gefängnis gewesen zu sein (vgl. pag. 55, Z. 138 ff., u.a. wonach er damals mit schlechten Leuten verkehrt habe; pag. 168 f., Z. 35 ff.).