30 übertragenen Arbeiten tadellos erledigt. Es spricht nichts dagegen, der Berechnung der Genugtuung auch vorliegend einen sinkenden Tagessatz zugrunde zu legen. Für die ersten rund zwei Monate Haft – Auslieferungshaft vom 6. bis 15. Januar 2017 in Italien (10 Tage) sowie Untersuchungshaft vom 10. August 2017 bis zum 28. September 2017 (50 Tage) im Regionalgefängnis Bern – erachtet die Kammer den Grundbetrag von CHF 200.00 pro Tag, ausmachend CHF 12'000.00, den konkreten Verhältnissen im vorliegenden Fall als angemessen. Der Beschuldigte wurde in L.___