Mit der Festnahme werden Betroffene regelmässig unangekündigt und überraschend aus der ihr vertrauten Umgebung gerissen, weshalb die mit der Haft einhergehende starke Einschränkung der persönlichen Freiheit, insbesondere der Bewegungsfreiheit und des stark eingeschränkten Kontakts zu anderen Personen, in den ersten Wochen besonders erschwerend ins Gewicht fällt. Demgegenüber besteht bei längerer Haft namentlich die Möglichkeit, sich an diese Einschränkungen besser zu gewöhnen, sich mit ihnen einigermassen zu arrangieren und sich im Anstaltsbetrieb, etwa durch verschiedene Betätigungen, zurechtzufinden. Die Führungsberichte des Regionalgefängnisses Bern vom 4. Mai 2018 (pag.