Nach seiner Auslieferung am 10. August 2017 befand er sich im Regionalgefängnis Bern in Un- tersuchungs- und ab dem 22. März 2018 in Sicherheitshaft, in welcher er zunächst auch während des Berufungsverfahrens verblieb (vgl. pag. 951 f.). Am 18. April 2019 verfügte die Verfahrensleitung seine unverzügliche Entlassung (Verfahren SK 19 141), die dann noch am selben Tag erfolgte (vgl. pag. 1114). Den Angaben des Beschuldigten zufolge konnte er den Hausarrest zuhause bei seiner Familie verbringen, wobei ihn die Polizei mehrmals pro Tag besuchte (vgl.