Als genugtuungserhöhend seien praxisgemäss die Haft während der Weihnachtszeit und der Umstand, dass der Beschuldigte nur wenig Besuch habe empfangen können, weil seine Familie in Italien und in Frankreich lebe, zu berücksichtigen. Bei ihren Berechnungen geht die Verteidigung von einem Tagessatz von CHF 150.00 für die bisherige Haftdauer sowie von täglich CHF 50.00 für den Hausarrest, welcher nicht in gleichem Masse in die persönliche Freiheit eingreife, aus (pag. 1031, 1146).