In ihrer Schlussbemerkung beziffert sie die Haftentschädigung aufgrund der am 18. April 2019 erfolgten Haftentlassung des Beschuldigten auf CHF 104'350.00 nebst Zins zu 5% seit dem 27. Februar 2018 (mittlere Fälligkeit; pag. 1146). Zur Begründung führt sie im Wesentlichen aus, der Beschuldigte habe 10 Tage Haft und 206 Tage Hausarrest in Italien sowie – bis am 3. Dezember 2018 – 481 Tage Untersuchungs- und Sicherheitshaft in der Schweiz verbracht.