13.2 Die Verteidigung beantragt, dem Beschuldigten eine auf den Zeitpunkt der Haftentlassung gerichtlich zu bestimmende, CHF 83'950.00 übersteigende Haftentschädigung nebst Zins zu 5% seit mittlerer Fälligkeit auszurichten (pag. 1023, 1053). In ihrer Schlussbemerkung beziffert sie die Haftentschädigung aufgrund der am 18. April 2019 erfolgten Haftentlassung des Beschuldigten auf CHF 104'350.00 nebst Zins zu 5% seit dem 27. Februar 2018 (mittlere Fälligkeit;