11. DNA-Profil und weitere biometrische erkennungsdienstliche Daten Während der Strafuntersuchung wurde der Beschuldigte erkennungsdienstlich behandelt und über ihn ein DNA-Profil erstellt (PCN________; pag. 694 ff.). Zufolge des Freispruchs ist das DNA-Profil – gestützt auf Art. 16 Abs. 1 Bst. c DNA-Profil- Gesetz (SR 363) durch das zuständige Bundesamt – und sind die biometrischen erkennungsdienstlichen Daten – gestützt auf Art. 17 Abs. 1 Bst.