25 geld von ihr entgegenzunehmen. Hinsichtlich der beim Treffen in einem Restaurant in Bern C.________ und E.________ angeblich erteilten genauen Instruktionen für den bevorstehenden Diebstahl, sind sowohl die Aussagen von D.________ als auch von C.________ entscheidend. Demgegenüber lassen die anderen Beweismittel in den Akten keine konkreten Schlüsse über die Tatbeteiligung des Beschuldigten am Diebstahl zu. Aus den Bildern des Beschuldigten auf den Videoaufnahmen vom 28. Juni 2016 aus dem Hotel in Zürich (pag.