Sie hatte sich damals schon über ein Jahr intensiv mit der strafrechtlichen Aufarbeitung des Diebstahls vom 29. Juni 2016 auseinandergesetzt und dabei insbesondere die Verfahren gegen vier Täter rechtskräftig abgeschlossen und sich namentlich im Zusammenhang mit der Auslieferung über Monate mit dem Fall des Beschuldigten befasst. Wenn sie sich trotzdem noch nicht imstande sah, über die Akteneinsicht zu befinden bzw. diese der Verteidigung zu ermöglichen, erscheint es mit den Grundsätzen des fairen Verfahrens erst recht unvereinbar, vom erst wenige Wochen zuvor amtlich eingesetzten Verteidiger ohne richtige Akteneinsicht zu verlangen, das Frage- und