343 StPO auch noch vor dem erkennenden Sachgericht eine Einvernahme mit der wichtigen Belastungszeugin erfolgen würde. Danach hielt die Verteidigung die Anträge auf Durchführung einer Konfrontationseinvernahme bzw. auf Unverwertbarkeit der belastenden Aussagen, sollte eine solche Einvernahme unterbleiben, im gesamten Strafverfahren aufrecht. Zusammenfassend liegt der Umstand, dass der Beschuldigte sein Konfrontationsbzw. Fragerecht hinsichtlich D.________ nicht wahrnehmen konnte, in der Verantwortung der Behörde.