_» aufgeführt ist (pag. 79 f.). Im Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft vom 5. Dezember 2017 sind Konfrontationseinvernahmen ebenfalls als mögliche Ermittlungsmassnahmen aufgeführt: «Der Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern wird in den nächsten Tagen eingehen, danach gilt es, die Vorhalte zu prüfen und allfällige Beweisergänzungen vorzunehmen (z.B. Konfrontationseinvernahmen im Zusammenhang mit bestrittenen Sachverhalten), bevor A.________ im Rahmen der Schlusseinvernahme Gelegenheit erhalten wird, sich zu den Ermittlungsergebnissen zu äussern. Anschliessend werden die Akten – nach Fristansetzung gemäss Art.