_ vom 2. November 2016 und von C.________ vom 20. September 2016) verwiesen und festgehalten, dass weitere Beweismittel, die den Tatverdacht stützten, «zu gegebener Zeit» offengelegt würden. Weiter wird als geplante Ermittlungshandlung namentlich die Konfrontation des Beschuldigten mit den übrigen Tatbeteiligten aufgeführt (pag. 65 f.). Aus der Stellungnahme der Verteidigung vom 11. August 2017 zum Haftantrag geht hervor, dass sie die Haftakten eingesehen hat (vgl. pag. 71 ff.).