und 40 ff.). Die Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) stellte am selben Tag beim kantonalen Zwangsmassnahmengericht den Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft (pag. 63 ff.). Zur Begründung des Tatverdachts ist darin unter anderem festgehalten, C.________ und E.________ hätten angegeben, D.________ habe unmittelbar vor dem Delikt in einem Restaurant mit einem Mann im mittleren Alter gesprochen.