417 ff.), wobei C.________ diese im Wesentlichen bestätigte und teilweise auch noch etwas ergänzte. Zum Schluss beantwortete er drei Ergänzungsfragen der Verteidigung zur Stellung des Beschuldigten (pag. 422, Z. 341 ff.). Auch bei dieser Einvernahme behielt sich die Verteidigung das Stellen von weiteren Ergänzungsfragen nach vollständiger Akteneinsicht ausdrücklich vor (pag. 423, Z. 366 f.). 9.4 Der international zur Verhaftung ausgeschriebene Beschuldigte wurde am 6. Januar 2017 in Italien angehalten und am 10. August 2017 an die Schweiz ausgeliefert (pag. 4 ff., 29 f., 32 ff. und 40 ff.).