___ aus dem Strafvollzug zu einer delegierten und parteiöffentlichen Einvernahme als Auskunftsperson im vorliegenden Verfahren zugeführt (pag. 321 ff.). In Gegenwart des Verteidigers des Beschuldigten gab D.________ nach dem Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht als Auskunftsperson bekannt, davon Gebrauch machen zu wollen (pag. 322, Z. 26 f.), wobei sie zur Begründung darauf hinwies, dass sie bereits ein paarmal in ihrem Verfahren geantwortet habe, bestraft worden sei und in Ruhe gelassen werden möchte (pag. 322, Z. 44 f.).