Die Strafverfolgungsbehörde sei bereits anlässlich der erwähnten Einvernahmen darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich die Verteidigung weitere Fragen nach Gewährung der vollständigen Akteneinsicht ausdrücklich vorbehalte. Wenn die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht vor der Einvernahme wichtiger Belastungszeugen bewusst verweigere, habe sie zu gewärtigen, dass eine erneute Zeugeneinvernahme nach erfolgter Akteneinsicht verlangt werde, da das Recht auf Ergänzungsfragen ohne Aktenkenntnis zumeist nur ungenügend ausgeübt werden könne.