5 ar 2018) sowie Schadenersatz für Lohnausfall in der Höhe von CHF 120'700.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 27. Februar 2018 (pag. 1146). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte Folgendes (pag. 1037 f.): 1. Der Beschuldigte sei in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils wegen Diebstahls, gemeinsam mit C.________, E.________, F.________, D.________ und eventuell weiteren Personen begangen am 29. Juni 2016 in Bern z.N. der G.________AG schuldig zu sprechen.