4 Im Rahmen ihrer schriftlichen Schlussbemerkung vom 3. Juli 2019 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft, einen Beschluss der Procura della Repubblica presso il Tribunale di Genova (in italienischer und französischer Sprache) vom 15. Januar 2019 betreffend die Benachrichtigung des Beschuldigten über den Abschluss des gegen ihn unter anderem wegen Betrugs geführten Voruntersuchung (pag. 1139 ff.), zu den Akten zu erkennen (pag. 1137 f.). Die Verteidigung beantragte, den Beweisantrag abzuweisen und die eingereichten Unterlagen aus den Akten zu weisen.