Nach mehreren erfolglosen Versuchen, D.________ sowie C.________ zu einer Zeugeneinvernahme vorzuladen (vgl. pag. 1075 ff., 1083 ff., 1096, 1103, 1120 ff. und 1130; dazu E. 4 unten), wurde im Einverständnis mit den Parteien (vgl. pag. 1131; Akten