2 2. Berufung und schriftliches Verfahren Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 16. Mai 2018 fristgerecht Berufung an (pag. 935). Die vom 12. Juli 2018 datierende schriftliche Urteilsbegründung (pag. 889 ff.) wurde den Parteien mit Verfügung vom 13. Juli 2018 zugestellt (pag. 945 f.). Die Berufungserklärung des Beschuldigten vom 6. August 2018 (pag. 959 ff.) ging form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein. Darin focht er das Urteil der Vorinstanz vollumfänglich an.