1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 9. Mai 2018 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung, nachfolgend: Vorinstanz) den Beschuldigten/Berufungsführer A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) des Diebstahls schuldig, begangen gemeinsam mit C.________, E.________, F.________, D.________ und eventuell weiteren Personen am 29. Juni 2016 in Bern zum Nachteil der G.________AG.