12 V. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 15. März 2018 ist insoweit in Rechtskraft erwachsen, als 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des Vergehens gegen das Waffengesetz, angeblich begangen am 11.12.2016 in Thun; 2. weiter verfügt wurde,