Dass der Beschuldigte die Situation nach wie vor falsch eingeschätzt haben soll, als er sich bereits bei den Polizisten befand, erscheint unwahrscheinlich. Auch die zeitlichen Verhältnisse rund um das Eintreffen der Ambulanz sprechen für die Darstellung des Beschuldigten. Selbst im Anzeigerapport wird festgehalten, dass der Beschuldigte bereits vor dem Eintreffen der Ambulanz schlichtend eingegriffen habe: Das aggressive Verhalten von I.________ habe immer mehr zugenommen, bis zwei von seinen FC Thun-Kollegen ihn hätten körperlich festhalten müssen (pag. 17). Diese Geschehnisse sind gemäss dem Rapport noch vor dem Eintreffen der Ambulanz erfolgt.