9 Situation überblickt habe – sofort gemerkt habe, dass es sich um einen medizinischen Notfall handle (pag. 342). Seine Aussage wird durch E.________ (pag. 209) und C.________ (pag. 212) bestätigt. Die Kammer sieht keinen Anlass, an den gleichlautenden Angaben der beiden Zeugen zu zweifeln, welche beide unabhängig voneinander aussagten und auf ihre Pflichten und die Straffolgen bei Verletzung der Pflichten aufmerksam gemacht wurden. Beide machten ihre Aussagen spontan auf offene Frage hin (pag. 212 und 209). Hinweise für eine Absprache oder Begünstigung des Beschuldigten sind keine vorhanden.