Der Beschuldigte hat durchaus ehrlich und selbstbelastend eingestanden, dass er zunächst davon ausgegangen sei, dass die Polizei eine «sinnlose» Kontrolle habe durchführen wollen (pag. 197). Diese Aussage bezog sich jedoch nur auf seine anfänglichen Erwartungen, was sich bereits aus der Aussage an sich ergibt und vom Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung auch nachvollziehbar bestätigt wurde (pag. 342). Der Beschuldigte erklärte weiter glaubhaft, dass er – als er die