212) bestätigt. Es ist auf die Aussagen des Beschuldigten abzustellen, wonach er nicht mit den Jungen, sondern mit zwei älteren Kollegen alleine unterwegs gewesen sei und sich im Lokal aufgehalten habe, bis er nach draussen geholt worden sei. Der Beschuldigte hat durchaus ehrlich und selbstbelastend eingestanden, dass er zunächst davon ausgegangen sei, dass die Polizei eine «sinnlose» Kontrolle habe durchführen wollen (pag.