12. Bestrittener Sachverhalt Bestritten ist der genaue Ablauf der Begegnung zwischen den Polizisten und der Menschenmenge bzw. dem Beschuldigten, welcher später dazu stiess. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen, ob der Beschuldigte die Polizei anfangs an der Hilfeleistung bzw. am Vordringen zur am Boden liegenden Person gehindert hat oder ob er, wie er selber geltend macht, ausschliesslich unterstützend eingegriffen hat.