Schliesslich erscheint ohnehin fraglich, ob die Durchführung der Amtshandlung nicht bereits durch die aufgeheizte Situation an sich bzw. durch die Fans, welche Teil des sogenannten Mobs waren, verunmöglicht wurde – noch bevor der Beschuldigte überhaupt in Kontakt mit den beiden Polizisten trat. F.________ beschrieb glaubhaft, dass eine grosse Anzahl von Personen sie daran gehindert hätte, ihre Arbeit zu machen (pag. 184). Der Beschuldigte sei erst zu diesem Zeitpunkt