von seinem Standort aus keine Sicht auf den Beschuldigten gehabt haben soll, ist zweifelhaft. Die Distanz von sieben Reihen verhindert die Sicht nicht, da die Reihen steil abfallen, und deshalb eben gerade eine gute Sicht (auch umgekehrt nach oben) zulassen. Dass die Rauchentwicklung jegliche Sicht verhindert haben soll, kann zudem anhand der Videoaufnahmen nicht belegt werden. Auch die Angaben der involvierten Polizisten lassen keinen anderen Schluss zu.