zumindest lässt sich in dubio pro reo nichts anderes ableiten. Die Ausführungen der Vorinstanz, der Beschuldigte habe gemäss seinen eigenen Angaben nur die Fans schützen wollen und sich daher der Polizei in den Weg gestellt, überzeugen nicht. Konkret gab der Beschuldigte an der von der Vorinstanz zitierten Stelle an, er habe Schlimmeres bzw. eine Eskalation verhindern wollen. Er habe verhindern wollen, dass die Polizisten angegriffen würden und sich dadurch wieder ein Haufen Jugendlicher ihre Zukunft verbauen könnten (pag. 21 Z. 74 f.).