Dass er in einer solchen Funktion tätig ist, belegte der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung durch Vorlegen eines Mailverkehrs mit der KAPO Bern vom 9. Mai 2019, in welchem er von der Kantonspolizei für den bevorstehenden Cupfinal FC Basel gegen FC Thun um eine erneute Zusammenarbeit angefragt wurde (pag. 349). Dass der Beschuldigte am fraglichen Tag das Gespräch mit den beiden Polizisten suchte – und keine Hinderung, sondern eine Deeskalation anstrebte – erscheint damit plausibel; zumindest lässt sich in dubio pro reo nichts anderes ableiten.