So hat er von Anfang an angegeben, die Polizisten – als er sich zu ihnen begeben habe – erkannt zu haben (pag. 20, 341). Der Beschuldigte bestreitet eine behindernde Handlung seinerseits. Vielmehr habe er mit den Polizisten diskutiert (pag. 20 f., 193 f.). Nach Ansicht der Kammer liegen keine Beweismittel vor, welche einen anderen Schluss rechtsgenüglich belegen würden. Insbesondere zeigen auch die Videoaufnahmen lediglich Diskussionen, wobei unbestritten ist, dass der Beschuldigte die Polizisten zum Verlassen des Sektors aufforderte.