Der Beschuldigte habe zudem selbst ausgesagt, er habe die Fans davor schützen wollen, sich ihre Zukunft zu verbauen. Aus den Videoaufnahmen und aus den Aussagen des Beschuldigten ergebe sich, dass er die Polizisten zum Umkehren habe bewegen wollen. Es sei damit erstellt, dass sich der Beschuldigte den Polizisten in den Weg gestellt habe, um sie an der Identifikation des Pyrozünders zu hindern. Dass auch andere Fans im Weg gestanden seien, ändere nichts am Umstand, dass der Beschuldigte eine tatbestandsmässige Handlung vorgenommen habe (pag. 258 ff., S. 16-18 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung).