9. Beweiswürdigung 9.1 Beweiswürdigung durch die Vorinstanz Da die Vorinstanz die Berichtsrapporte nicht als genügend aussagekräftig erachtet, stellt sie auf die Videoaufnahmen und Aussagen der Beteiligten ab. Dem Beschuldigten sei bewusst gewesen, dass die Polizei versucht habe, die Pyrozünder zu identifizieren. Er habe mit den beiden Polizisten diskutiert und ihnen gesagt, sie hätten im Sektor nichts zu suchen.