4 - Aussagen Zeugin D.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 15. März 2018 (pag. 215 f.). Auf die Zusammenfassung dieser Beweismittel durch die Vorinstanz wird verwiesen (pag. 254 ff., S. 12-16 der vorinstanzlichen Beweiswürdigung). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde der Beschuldigte erneut einvernommen. Auf eine Zusammenfassung dieser Aussagen wird mit Verweis auf die betreffende Aktenstelle verzichtet (pag.