7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass sich der Beschuldigte anlässlich des Fussballspiels FC Thun – BSC Young Boys vom 11. Dezember 2016 im Fansektor aufhielt und dass sich nach dem Abbrennen von pyrotechnischem Material eine verbale Diskussion zwischen dem Beschuldigten und der Polizei ergab, wobei der Beschuldigte die beiden Polizisten zum Verlassen des Fansektors aufforderte. Das Ziel des Handelns des Beschuldigten ist hingegen unklar.