5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Zufolge Anfechtung der beiden Schuldsprüche wegen Hinderung einer Amtshandlung hat die Kammer das erstinstanzliche Urteil diesbezüglich sowohl im Schuldals auch im Sanktionenpunkt sowie bezüglich der Kosten- und Entschädigungsfolgen (auch bezüglich des Freispruchs) zu überprüfen. In Rechtskraft erwachsen ist hingegen der Freispruch von der Anschuldigung des Vergehens gegen das Waffengesetz. Die Einziehung der beschlagnahmten Handschuhe wurde in der Berufungserklärung vom 31. Juli 2018 nicht angefochten. Vielmehr hielt Rechtsanwalt B._____