weiter zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 3‘152.00. Schliesslich wurde verfügt, dass die sichergestellten Security-Handschuhe an den Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe (WSG) weitergeleitet werden zum Entscheid über deren weitere Verwendung (pag. 226 ff.)