___ (nachfolgend: Beschuldigter) frei von der Anschuldigung des Vergehens gegen das Waffengesetz, angeblich begangen am 11. Dezember 2016 in Thun, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. Hingegen wurde der Beschuldigte schuldig erklärt der Hinderung einer Amtshandlung, mehrfach begangen am 11. Dezember 2016 sowie am 29. Januar 2017 in Thun, und hierfür verurteilt zu einer Geldstrafe von 25 Tages-sätzen à CHF 100.00, ausmachend total CHF 2‘500.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil/Strafbefehl der Staatsanwaltschaft BS/SBA Basel vom 4. Januar 2017, sowie