1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 15. März 2018 sprach das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) frei von der Anschuldigung des Vergehens gegen das Waffengesetz, angeblich begangen am 11. Dezember 2016 in Thun, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.