2.4 Pass- und Schriftensperre Die bestehende Pass- und Schriftensperre wird aufrechterhalten. Die beschlagnahmte türkische Identitätskarte Nr. ________ bleibt beim Gericht. A.________ wird verpflichtet, folgende Ausweisdokumente bis am 30.11.2018 bei der Strafkanzlei des Obergerichts des Kantons Bern abzugeben: - Türkischer Reisepass Nr. ________ - Türkische Identitätskarte Nr. ________ 3. Die Ersatzmassnahmen gelten bis zum Antritt der Freiheitsstrafe. 4. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN ________) nach Ablauf der Frist wird erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).