2.2 Meldepflicht A.________ wird die Auflage erteilt, sich jeden zweiten Dienstag zwischen 09:00 und 16:00 Uhr auf der Polizeihauptwache Bern-West persönlich zu melden. Im Verhinderungsfall hat er der Polizeihauptwache Bern-West am betreffenden Tag bis um 16:00 Uhr telefonische Mitteilung zu machen. 83 2.3. Eingrenzung A.________ wird weiterhin verboten, das Gebiet der Schweiz zu verlassen.