1. Die im Beschluss des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18.09.2015 angeordnete Kontaktsperre mit den dort aufgeführten Personen wird per sofort aufgehoben. 2. Anstelle von Sicherheitshaft werden die folgenden Ersatzmassnahmen aufrechterhalten: 2.1 Sicherheitsleistung Die hinterlegte Sicherheitsleistung von CHF 100'000.00 wird aufrechterhalten.